Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Rechnung
und entspricht dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag die Behandlungskosten ganz, teilweise oder gar nicht.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Gerne erstelle ich einen Kostenvoranschlag für Sie.
Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient und nicht seine Krankenkasse.